Rechtsanwalt

seit 1997


// Leistung 2

Außergerichtliche Geschäftstätigkeit, insbesondere durch Aufforderungsschreiben, Widerspruch, Anträge und ähnliches


In Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten richtet sich die Höhe meiner Vergütung nach dem Wert des Gegenstands meiner Tätigkeit. 


Ändert sich also dieser Wert, dann ändert sich auch meine Vergütung.

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