// Leistung 2
Außergerichtliche Geschäftstätigkeit, insbesondere durch Aufforderungsschreiben, Widerspruch, Anträge und ähnliches
In Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten richtet sich die Höhe meiner Vergütung nach dem Wert des Gegenstands meiner Tätigkeit.
Ändert sich also dieser Wert, dann ändert sich auch meine Vergütung.